In einem Heil- und Kostenplan stellt der Zahnarzt detailliert dar, welche Schritte für eine Zahnersatz-Maßnahme notwendig sind und welche voraussichtlichen Kosten entstehen.
Die Beschreibung der geplanten Zahnbehandlung enthält eine Darstellung der betroffenen Zähne und eine Erläuterung jedes einzelnen Behandlungsschrittes. Die dargestellten Kosten werden in eine genaue Übersicht der Zahnbehandlungskosten sowie der zu erwartenden Laborkosten aufgeteilt. Der Heil- und Kostenplan dient zum einen der Therapieplanung, und zum anderen als unverbindlicher Kostenvoranschlag für den Patienten.
Bei gesetzlich Versicherten ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplan zwingend vor Behandlungsbeginn vorgeschrieben. Zur besseren Kostentransparenz enthält er bereits eine Darstellung welche Behandlungen voraussichtlich in welcher Höhe von der Krankenkasse bezuschusst werden. Der Heil- und Kostenplan wird dann vor Behandlungsbeginn vom Zahnarzt an Sie gesandt oder auf Wunsch gleich bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt. Mit der Genehmigung erhält der Patient dann die endgültige verbindliche Zusage der Krankenkasse in welcher Höhe Zuschüsse übernommen werden.
Ein Heil- und Kostenplan ist Standard in jeder Zahnarztpraxis. Selbstverständlich erhalten Sie diesen auch in unserer WE Care-Praxis in Berg am Starnberger See bei München.
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