Über die Härtefallregelung (kurz: Härtefall) können einkommensschwache, gesetzlich versicherte Patienten eine Kostenübernahme für Zahnersatz und Zahnerhaltungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 100% der Regelversorgung erhalten.
Als Härtefall gilt wer als alleinstehende Person höchstens 1.134 Euro brutto pro Monat verdient, als Student Bafög bezieht oder zum Beispiel Hartz IV Empfänger ist. Lebt eine berufstätige Person mit mehreren Angehörigen zusammen hebt sich die Härtefall-Grenze.
Gesetzliche Krankenversicherung leisten bei Zahnersatz lediglich einen Festkostenzuschuss in Höhe von 50%-65%, bei Regelversorgungen je nach Stand des Bonushefts.
Liegt ein Härtefall vor übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten der Regelversorgung. In Fällen, in denen die Härtefall-Grenze gering überschritten ist, gewähren manche Krankenkassen ebenfalls höhere Zuschüsse als im Normalfall. Dies sind aber Einzelfallentscheidungen, die bei der Krankenkasse individuell angefragt werden müssen.
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